Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert.
Dieser Wert gilt in der Regel für Steigungen bis 12 %.
Die zulässige Anhängerlast gilt bis zur spezifizierten Neigung und auf Meereshöhe. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht um 10 % je 1000 m zusätzliche Höhe. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.
Stützlast
Die Stützlast ist die Last, die vom Anhänger auf den Kugelkopf der Anhängerkupplung ausgeübt wird.
Sie kann durch Veränderung der Gewichtsverteilung beim Beladen des Anhängers verändert werden.
Die maximal zulässige Stützlast (55 kg)ist auf dem Typschild der Anhängerzugvorrichtung und in den Fahrzeugpapieren angegeben.
Immer die höchstzulässige Stützlast anstreben, vor allem bei schweren Anhängern. Die Stützlast sollte nie unter 25 kg sinken.
Hinterachslast
Wenn ein Anhänger angehängt und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um maximal 60 kg, das zulässige Gesamtgewicht darf jedoch nicht überschritten werden. Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.